Ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hält das Blockieren von Nutzern in sozialen Medien für einen Grundrechtseingriff. Wenn ein offizielles Polizeikonto jemandem auf Facebook oder Twitter den Zugang zu seinen Nachrichten verwehrt oder erschwert, behindere die Exekutive damit das Recht auf Informationsfreiheit des Nutzers. Die Hausjuristen des Parlaments schreiben zudem, das Blockieren nehme Nutzern die Möglichkeit zum Kommentieren von Polizeimeldungen und schränke damit ihre Meinungsfreiheit ein. Betroffen seien auch das Recht auf gleiche Teilhabe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen sowie die Pressefreiheit, wenn Journalisten blockiert werden. Das Gutachten kommt einer harten Rüge am bisherigen Vorgehen vieler Polizeien in Deutschland gleich.
Der Wissenschaftliche Dienst machen deutlich: Polizeien dürfen einen Nutzer nicht einfach blocken, wenn dieser eine missliebige Meinungen äußert. Legitim sei das Blockieren von Nutzern und Löschen von Meldungen auf Facebook allerdings bei Straftaten, etwa Beleidigungen oder ähnlichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Ein milderes Mittel zur Sanktionierung von unangemessenen Äußerungen könne ein vorübergehender Ausschluss darstellen.
Netzpolitik.org berichtete diese Woche ausführlich über das Vorgehen der Polizei auf Twitter. Wir machten das Blockieren von Nutzern durch die Polizei aber bereits davor zum Thema. Bisher sind dem Vorgehen der Polizei über geltende Rechtsnormen hinaus wenig Regeln gesetzt worden, obwohl ihr Handeln zuweilen in einen ethischen und rechtlichen Graubereich führt. Deutsche Polizeien entscheiden bisher nach eigener Maßgabe, wen sie blockieren. Derzeit sperren sie zumindest mehreren hundert Nutzerkonten den Zugang: Die Polizei Frankfurt blockierte nach eigenen Angaben zuletzt 136 Nutzerkonten auf Twitter, die Münchner Polizei 100 Konten und ihre Berliner Kollegen zuletzt 67 auf Twitter und Facebook.
Kritik von der Linkspartei
Scharfe Kritik am Vorgehen der Polizei übt der Bundestagsabgeordnete der Linken, Andrej Hunko. „Blaulicht-Accounts auf Twitter werden oft ohne Verfahrensregelungen betrieben. Follower werden ohne Höflichkeitsform angesprochen, Missliebige nach Gutdünken blockiert. Manche Polizeidirektionen speichern Betroffene sogar in einer Datei. Twitter ist damit zu einer unregulierten Spielwiese der Polizei geworden. Das muss aufhören, denn auch im Internet ist die Polizei rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet“, heißt es in einer Presseerklärung Hunkos.
Auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Dieter Dehm antwortete das Bundesinnenministerium zuletzt, dass es im Blockieren von Nutzern auf Twitter keinen Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit sehe. Nutzer könnten nämlich auch auf die Inhalte zugreifen, ohne eingeloggt zu sein, und würden lediglich nicht mehr automatisch informiert. Dieser Argumentation widerspricht aber das Gutachten aus dem Bundestag: Dies sei ähnlich sinnwidrig, wie wenn die Polizei sagen würde, dass ein behördliches Hausverbot einen Bürger nicht belaste, weil er unter falscher Identität die Amtsräume ja wieder betreten könne.
Das Vorgehen der Polizei könnte bald vor Gericht geklärt werden: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) plant eine Klage und fordert Menschen, die von der Polizei blockiert worden sind, dazu auf, an einer Musterklage mitzuwirken.
Ulf Buermeyer von der GFF sagte der Süddeutschen Zeitung, dass Polizeidienststellen zudem auch eine andere Option hätten, als zu Blocken: Sie könnte Nutzer schließelich einfach stummschalten. Dann sehe das Social-Media-Team nicht mehr, was der Nutzer twittert. Das dürfte allerdings nicht immer ganz einfach sein: In einer Reaktion gegenüber der Süddeutschen sagte ein Polizist der Polizei Frankenthal, dass ihm die Funktion zum Stummschalten von Nutzern nicht bekannt sei.
